Feuerwehraufschaltung

Hauptmelder BMA in Bremen / Bremen Nord

Flucht-und Rettungswegplan im Treppenhaus

GSN ist Ihr zuverlässiger Partner für die Installation und den Betrieb von Alarmübertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen zur Feuerwehr in der Stadtgemeinde Bremen. Als zugelassener Errichter für Übertragungseinrichtungen garantieren wir Ihnen eine persönliche, rechtssichere und zuverlässige Umsetzung.

In enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Feuerwehr sorgen wir dafür, dass im Ernstfall ein Alarm über die Übertragungseinrichtung (auch Hauptmelder BMA genannt) unmittelbar weitergeleitet wird – so kann die Feuerwehr schnell reagieren. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf die Vermeidung von Fehlalarmen, um eine effiziente Alarmierung sicherzustellen.

Neben der direkten Feuerwehraufschaltung befassen wir uns mit allen Facetten der physischen und organisatorischen Sicherheit für unsere Kunden.

Auf Wunsch betreuen wir Ihren Betrieb langfristig als externer Brandschutzbeauftragter. Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

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    Wann ist eine Feuerwehraufschaltung für Brandmeldeanlagen notwendig?

    Gesetzlich geregelt ist die Anforderung an eine Feuerwehraufschaltung in der jeweiligen Bauverordnung. Die spezifischen technischen Bedingungen sind dabei von den einzelnen Landkreisen festgelegt. Es ist daher wichtig, mit den lokalen Behörden und der örtlichen Feuerwehr zusammenzuarbeiten. In jedem Fall sollte ein anerkannter Errichter für die Einrichtung und den Betrieb einer Alarmübertragungseinrichtung eingesetzt werden.

    Die lokale Feuerwehr hat in der Regel zeitlich befristete Konzessionsverträge mit ausgewählten Unternehmen. Bei einem Wechsel sollten betroffene Organisationen unbedingt frühzeitig einen neuen Partner auswählen, damit es nicht zu rechtlichen oder sicherheitstechnischen Problemen kommt.

    Was wird für eine Feuerwehraufschaltung technisch benötigt?

    Neben einer Brandmeldeanlage mit Hauptmelder – also dem Gerät, das im Ernstfall den Alarm an die Feuerwehr überträgt – gibt es noch eine Reihe weiterer technischer Anforderungen. Die Brandmeldeanlage benötigt ein Feuerwehr-Bedienfeld (FBF), das gut sichtbar und bedienbar sowie frei zugänglich sein muss. Damit die Feuerwehr im Ernstfall ohne Gewaltanwendung Zugang zu allen Räumen erhält, muss zudem ein Feuerwehr-Schlüsseldepot eingerichtet werden. Dieses kann nur geöffnet werden, wenn ein Alarm aktiv ist.

    Für den Fall, dass ein Brand entdeckt wurde, die Brandmeldeanlage aber noch nicht ausgelöst ist, gibt es zudem ein Freischaltelement. Über dieses kann die Feuerwehr Zugang zu den nötigen Schlüsseln erhalten und somit sofort aktiv werden.

    Weitere Details wie korrekte und intakte Beschilderungen sowie Alarm-Blitzleuchten sind ebenfalls zu beachten. Die genauen Vorgaben richten sich dabei nicht nur nach den örtlichen Verordnungen, sondern auch nach den Gefahrenstufen des jeweiligen Objekts. Diese werden in drei Klassen eingeteilt, wobei Klasse 3 für die höchste Risikostufe steht.

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    Daniel Kramer
    Systemvertrieb


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