EuGH Urteil zur Erfassung der Arbeitszeit

Am 14.Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Durch dieses Urteil sind jetzt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet die entsprechenden Vorgaben des EuGH umzusetzen. Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu protokollieren beziehungsweise zu erfassen. Laut EuGH kann nur so gewährleistet werden, das die Vorschriften die Arbeitnehmer schützen sollen auch eingehalten werden.

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Frank Thöle
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