Funk-Branderkennungsanlagen nach DIN VDE-V 0826-2

Seit dem 01. Juli 2018 regelt die neue DIN VDE-V 0826-2 die Branderkennung und Brandwarnung für kleinere Sonderbauten nun endlich rechtssicher. Diese kleineren Sonderbauten werden in der DIN definiert. Die DIN VDE-V 0826-2 regelt die Anforderungen zur Branderkennung in Bauten mit besonderem Personenrisiko, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Heime, Schulen, Beherbergungsstätten bis 60 Betten oder besondere Wohnformen für Senioren oder beeinträchtigte Personen. Mit dieser DIN Norm wird die Lücke zwischen vernetzten Rauchwarnmeldern und einer Brandmeldeanlage nach DIN 14675 geschlossen. Wir haben unser Portfolio dementsprechend erweitert. Wir bieten Ihnen Funk-Branderkennungsanlagen die der neuen DIN Norm entsprechen.

Wir beraten Sie gerne.

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