Instandhaltung von Sicherheitstechnischen Anlagen während der Corona – Krise

BHE und GSN informieren:

Nur wenn sicherungstechnische Anlagen regelmäßig instandgehalten werden, können sie zuverlässig funktionieren. Zudem sind konkrete Vorgaben zur Instandhaltung in den jeweiligen Normen sowie bei bauordnungsrechtlich vorgegebenen Sicherungsanlagen ( z.B.: Brandmeldeanlagen) behördlich vorgeschrieben.

Entgegen der Vermutung einzelner Betreiber liegen in den Vorgängen rund um die Corona-Pandemie nicht automatisch Fälle „höherer Gewalt“ vor, die evtl. zum Aussetzen der vorgenannten Serviceleistungen berechtigen würden. Vielmehr hat der Betreiber alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Instandhaltung seiner Anlage zu ermöglichen. Ausnahmen von dieser Einschätzung könnten sich z.B. nur dann ergeben, wenn die Instandhaltung der Anlage aus fundierten Gründen unmöglich ist, z.B. aufgrund behördlicher Anordnungen oder wegen Unzumutbarkeit. Dafür gelten jedoch strenge Regeln, die im jeweiligen Einzelfall genau zu prüfen bzw. zu bewerten wären. Eine bloße Begründung „Corona-Pandemie“ reicht hierfür nicht aus.

Gerade weil sich durch die aktuelle Situation viele Arbeitnehmer im Homeoffice befinden und Betriebe teilweise geschlossen sind, lassen sich die Wartungen der sicherungstechnischen Anlagen in Ruhe durchführen.

Die Angst vor einer möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus ist unbegründet, da unsere Servicetechniker die erforderlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz, z.B. behördliche Hygienevorschriften bzw. Abstandsvorgaben, zu jeder Zeit einhalten.

Wartung einer Hekatron Brandmeldeanlage

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Frank Thöle
Systemvertrieb


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