KfW-Förderung

Die KfW vergibt Investitionszuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz bei bestehenden Wohngebäuden. Diese Förderung können unter anderem Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen beantragen.

So wird der Einbau einer Alarmanlage seitens der KfW gefördert. Die zu fördernden Einbruchmeldeanlagen müssen der DIN EN 50131 Grad 2 entsprechen. Der Facherreichter bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an die KfW.

Der Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zum Einbruchschutz beträgt einheitlich 10%, mindestens aber 200 Euro und maximal 1500 Euro.

Wichtig:

Der Beginn der Installation der Einbruchmeldeanlage darf erst nach Zusage des Investitionszuschusses durch die KfW erfolgen. Die KfW benötigt ungefähr 4 bis 6 Wochen für die Bearbeitung nach Antragseingang. Bei erteilter Zusage, müssen die Maßnahmen innerhalb von 6 Monaten ausgeführt werden.

Weitere Informationen und die Anträge finden Sie hier:

KfW-Foerderung

Einbruchmeldeanlage von GSN