Rauchwarnmeldepflicht
Wir möchten Sie daran erinnern, dass am 31.12.2015 die Übergangsfrist für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Niedersachsen gemäß der nach DIN 14676 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung abgelaufen ist. Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für den Einbau und die Instandhaltung fest. Vorgeschrieben werden Rauchwarnmelder die der DIN 14604 entsprechen. Die DIN 14676 fordert regelmäßige Wartungen durch ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen.
Seit dem 01. Januar 2016 müssen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Flure und Rettungswege jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne.
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Der Einsatz von Rauchwarnmeldern wird durch die Landesbauordnung und die DIN 14676 geregelt.