Notbeleuchtung ist Pflicht

Was man bei Rettungszeichen-Leuchte & Co. beachten muss

Notbeleuchtung

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

Als Unternehmen oder Institution ist man zu Maßnahmen für die Gebäudesicherheit gesetzlich verpflichtet. Hierzu gehört auch die Notbeleuchtung für den Ernstfall. Wenn es beispielsweise in einer Industriehalle brennt und es dadurch zu einem Ausfall des regulären Lichts kommt, muss das Rettungszeichen für den Notausgang weiterhin sichtbar bleiben.

Die genauen Anforderungen an die Notbeleuchtung unterscheiden sich je nach Gebäudeart, -nutzung und -größe, aber auch je nach Bundesland. Sowohl das Bauordnungsrecht als auch das Arbeitsschutzrecht spielen hier eine Rolle. Bei Unternehmen zählt auch die Art der Arbeitsstätte. Auch für öffentliche Gebäude und Wohnhäuser ab einer bestimmten Größe gibt es Vorschriften.

Wann ist eine Notbeleuchtung notwendig?

Im Detail sollte man sich immer mit den jeweils relevanten Gesetzen beschäftigen. Dabei geht es nicht nur um das „ob”, sondern auch um die detaillierten Anforderungen, die an eine Notbeleuchtung gestellt werden. Als Daumenregel aber kann man sich folgende Fragen stellen:

  • Handelt es sich um ein großes, unübersichtliches Gebäude bzw. eine große Industrieanlage?
  • Halten sich viele Menschen, insbesondere auch ortsunkundige Besucher, vor Ort auf?
  • Können bei Stromausfall durch mangelndes Licht Gefahrensituationen entstehen, insbesondere in einem Ernstfall wie etwa einem Brand?

Beantwortet man nur eine dieser Fragen mit Ja, muss man wahrscheinlich eine Notbeleuchtung planen.

Mehr als nur die Rettungszeichenleuchte

Bei Notbeleuchtung denken die meisten Menschen vor allem an die Rettungszeichenleuchten für den Notausgang. Doch zur Notfallbeleuchtung gehört mehr. Je nach individuellen Anforderungen muss die Not-Beleuchtung neben Rettungszeichen auch sicherstellen, dass der Fluchtweg bei Dunkelheit gefunden wird.

Grundsätzlich zählen zur Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Die klassische Rettungszeichenleuchte zählt zur ersten Kategorie. Ergänzt wird diese beispielsweise um Antipanikbeleuchtung und die Beleuchtung und Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Stellen und Feuerlöschern. Aber auch eine Not-Beleuchtung, die das Beenden gefährlicher Arbeitsprozesse ermöglicht, fällt in diesen Bereich.
Die Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung bei Stromausfall ist weniger streng geregelt. Hier geht es beispielsweise darum, wichtige – aber nicht unbedingt gefährliche – Arbeits- und Produktionsprozesse zu beenden. Dabei entscheidet die Art der Tätigkeit, welche Anforderungen an die Beleuchtung gestellt werden – insbesondere, wenn diese nur für einen begrenzten Zeitraum aufrechterhalten werden muss.

Notbeleuchtung: Wartung, Prüfbuch und andere Anforderungen

Notbeleuchtung kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn Menschenleben in Gefahr sind, eine regelmäßige Wartung ist daher besonders wichtig. Neben einer ordnungsgemäßen Installation geht es also auch darum, sicherzustellen, dass die Technik nicht später unbemerkt ausfällt. Verschiedene Vorschriften und Normen, etwa die DIN VDE 0108-100 und die ASR A2.3, regeln hier die genauen Anforderungen.

Je nachdem, welche Vorschriften und Normen greifen und welche Systeme betroffen sind, sind verschiedene Notbeleuchtungs-Wartungen oder Sichtprüfungen täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich oder in einem 3-Jahres-Turnus durchzuführen. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss in der Regel in einem Prüfbuch festgehalten werden.

Was kommt ins Prüfbuch der Notbeleuchtung?

Im Prüfbuch für die Notbeleuchtung gehört in jedem Fall das Datum der Inbetriebnahme und jeder Prüfung sowie eine Kurzfassung über das Ergebnis jeder Wartung und Prüfung. Tritt ein Fehler auf, muss dieser ebenso dokumentiert werden wie die Maßnahmen zur Fehlerbehebung. Jede Änderung an der Anlage muss ebenfalls schriftlich erfasst werden. Bei einer automatischen Prüfung werden die Ergebnisse monatlich ins Prüfbuch übertragen.

Notbeleuchtung benötigt professionelle Betreuung

Die rechtlichen und auch versicherungstechnischen Anforderungen zeigen schnell: Notbeleuchtung ist kein Thema, das Laien selbst übernehmen können. Wer hier Fehler macht, ist im Ernstfall haftbar und geht große Risiken ein. Deshalb sollte die Planung, Installation und Wartung der Notbeleuchtung unbedingt von einem Sicherheits-Spezialisten übernommen werden.

Gebäudesicherheit besteht dabei aus vielen Einzelbausteinen, die ineinandergreifen: Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Türtechnik und Brandmeldeanlagen sind eng miteinander verknüpft. GSN kombiniert all diese Bereiche unter einem Dach und schafft gezielt Redundanzen – so wird sichergestellt, dass Systeme auch im Ernstfall zuverlässig funktionieren. Außerdem deckt GSN die Themen Brandschutz und Arbeitssicherheit ganzheitlich ab.

Als Gebäudesicherheits-Experten begleitet GSN Sie dabei von der ersten Bestandsaufnahme bis zur rechtssicheren Dokumentation.

Für die Planung und Umsetzung Ihrer Notbeleuchtung beraten wir Sie gerne persönlich.

Wir beraten Sie gerne

Technischer Support: +49 (0) 441 350 93 – 33
Montag bis Donnerstag: 07:00 – 16:00 Uhr; Freitag: 07:00 – 14:00 Uhr

Zentrale: +49 (0) 441 350 93 – 0
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:30 Uhr; Freitag: 08:00 – 14:00 Uhr