Anerkennung als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen

Gemäß VdS 3403 : 2018 – 10 [2]

Zertifiziertes Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen

Unter der Voraussetzung bestimmter Anerkennungsbedingungen, kann sich ein Unternehmen als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen vom VdS Schadensverhütung für einen befristeten Zeitraum von vier Jahren anerkennen lassen.

Gefahrenmeldeanlagen Anerkennung für weitere 4 Jahre

Wenn das Unternehmen in dieser Zeit eine ausreichende Anzahl von Modulen unter Einhaltung der Richtlinien vorstellt, kann es nach einer entsprechenden Prüfung für weitere vier Jahre vom VdS anerkannt werden.

Die Anerkennung erfolgt für eines oder mehrere der folgenden Fachgebiete:

Erteilung der Anerkennung

Bei der Erteilung der Anerkennung ist zu beachten, dass sich die Anerkennung für jedes einzelne Fachgebiet auf ein oder mehrere Gefahrenmeldesysteme bezieht.

Außerdem wird die zeitlich und regional begrenzte Anerkennung, die einen Tätigkeitsbereich von 300 Kilometern rund um die Betriebsstätte besitzt, für eine Betriebsstätte ausgesprochen und durch ein Zertifikat dokumentiert.

Die VdS-Zertifizierungsstelle ermittelt den Tätigkeitsbereich mithilfe der entsprechenden zweistelligen Postleitzahlenbereiche und führt diese ebenfalls im Zertifikat auf.

Anerkannte Errichterfirmen im VdS-Verzeichnis

Zusätzlich wird das anerkannte Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen mit seiner Betriebsstätte im VdS-Verzeichnis 3803 “VdS-anerkannte Errichterfirmen für elektronische und mechanische Sicherungstechnik” beziehungsweise im VdS-Verzeichnis 3813 “VdS-anerkannte Errichterfirmen für Brandschutzanlagen” als VdS-anerkanntes Errichterunternehmen mit einer Nennung der anerkannten Fachgebiete und Gefahrenmeldesysteme aufgelistet.

GSN – Ihr Errichter für Gefahrenmeldeanlagen

Die GSN Nord GmbH wurde am 19.09.2019 von der VdS Schadensverhütung GmbH, einem Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., als Errichterunternehmen für Gefahrenmeldeanlagen in den Fachgebieten Einbruchmeldeanlage und Videoüberwachungsanlagen, anerkannt.

GSN Einbruchmeldeanlage (EMA)

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Frank Thöle
Fensterlüftung / Brandschutz


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