Arbeitszeiterfassung
durch moderne Zeiterfassungssysteme
Elektronische Zeiterfassungssysteme
Arbeitszeiterfassung oder auch Personalzeiterfassung, ist die Erfassung von Arbeitszeiten der Arbeitnehmer durch Zeiterfassungssysteme. Elektronische Zeiterfassungssysteme ermöglichen effiziente Lohn- und Gehaltsabrechnungen und unterstützen die Personaleinsatzplanung.
Am 14.Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zur Arbeitszeiterfassung gefällt. Durch dieses Urteil sind jetzt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet die entsprechenden Vorgaben des EuGH umzusetzen. Die Arbeitgeber sollen verpflichtet werden die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu protokollieren beziehungsweise zu erfassen. Laut EuGH kann nur so gewährleistet werden, das die Vorschriften die Arbeitnehmer schützen sollen auch eingehalten werden.
Ein modernes elektronisches Zugangssystem kann mit einem Zeiterfassungssystem kombiniert werden, um diesen Vorgang so einfach wie möglich zu halten.