Brandschutzbeauftragter

Vorbeugender – betrieblicher Brandschutz

Brandschutzbeauftragte sind schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Personen, die in einem Unternehmen die Aufgaben des vorbeugenden – betrieblichen Brandschutzes wahrnehmen. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. In den entsprechenden Landesbaurechten der Bundesländer kann dieser aber vorgeschrieben werden. In der Regel werden bei größeren Industriebauten und Verkaufsstätten oder Industriebauten vorgeschrieben, da dort aufgrund der möglichen hohen Personenanzahl in derartigen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist.

Der Pflicht einen Brandschutzbeauftragten zustellen, kann auf zwei Arten nachgekommen werden. Ein Unternehmen kann einen zum Beispiel eigenen Mitarbeiter ausbilden und bestellen oder der geforderte Brandschutzbeauftragte wird extern bestellt.

Auswahl von Aufgaben des Brandschutzbeauftragten:

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden

  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen

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Frank Thöle
Fensterlüftung / Brandschutz


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