Brandschutzhelfererstausbildung und -fortbildung

Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Brandschutzhelfererstausbildung und -fortbildung zum Brandschutzhelfer. Diese werden gemäß § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen Abs. 2 des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz ArbSchG) vom Arbeitgeber benannt. Weitere rechtliche Grundlagen sind in der Arbeiststättenverordnung (ArbStättV), die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) so wie Grundlagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die angemessene Anzahl der zu benennenden Brandschutzhelfer steht im Verhältnis zur Zahl der Gesamtbeschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren.

Zum Inhalt unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer gehört zum einen die Aufgaben, Rechte, Pflichten und die Verantwortung des Brandschutzhelfers sowie unter anderem, vorbeugender Brandschutz, Brandverhütungsmaßnahmen, Verhalten im Brandfall, Umgang mit Brandschutztechnischen Anlagen, Umgang mit Feuerlöschern und vieles mehr.

Brandschutzhelfer übernehmen nicht nur im Brandfall bestimmte festgelegte Aufgaben, unter anderem:

  • Unterstützung des Brandschutzbeauftragten

  • Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze

  • Verantwortbare Brandbekämpfung von Entstehungsbränden (z.B.: Schwelbrände)

  • Bedienung von Brandschutzeinrichtungen (z.B.: Brandmeldeanlagen oder Feuerlöscher)

  • Zusammenarbeit mit Erst -und Evakuierungshelfern

  • Einweisung der eintreffenden Feuerwehr

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Frank Thöle
Fensterlüftung / Brandschutz


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