Datenschutz-konforme Videoüberwachungsanlagen

Gesetzliche Änderungen beim Betreiben von Videoüberwachungsanlagen

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 28.Mai.2018 hat sich für Betreiber von Videoüberwachungsanlagen einiges geändert.

Um künftig eine bestehende Videoüberwachungsanlage datenschutzkonform gemäß DS-GVO zu betreiben, bedarf es einiger Änderungen. Sie haben als Betreiber neue Informationspflichten. Dies bedeutet, es sind neue vorgelagerten Hinweisschilder, ein verpflichtender Aushang und einer besondere Dokumentation (Verarbeitungsverzeichnis) zum Betreiben einer Videoüberwachungsanlage erforderlich. Unser Datenschutzbeauftragter berät und unterstützt Sie diesbezüglich gerne. Auch bei Betriebsvereinbarungen zu Videoüberwachungsanlagen, zum Beispiel mit einem Betriebsrat oder bei der erforderlichen Datenschutz-Folgeabschätzung steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unterstützend zur Verfügung. Wollen Sie per Videoüberwachung Ihr Firmengelände absichern, beraten wir Sie gerne.

DS-GVO Konformität

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Thomas Kruthaup
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