Einbruchmeldeanlage (EMA)
Einbruchmeldeanlagen für den Objekt- und Personenschutz
Nutzung von Einbruchmeldeanlagen
Heutzutage sind Einbruchmeldeanlagen (EMA) fast ausschließlich elektronisch betriebene Einrichtungen, die sich zum Objekt und Personenschutz eignen.
Sie dienen vor allem zur Abschreckung von potentiellen Tätern und im Alarmfall zur Dokumentation und Rekonstruktion der Tathandlung.
Durch ihre unmittelbare Alarmierung aller Beteiligten, kann sie sogar zur Minimierung der Aktionszeit von Verbrechern dienen.
Die Zentrale ist das Herzstück der EMA
Das Herzstück der Einbruchmeldeanlage ist die Zentrale. Hier laufen alle Signale von Bewegungsmeldern, Lichtschranken und anderen Sensoren der EMA zusammen und werden dort verarbeitet.
Auch Steuerungsbefehle können über die Zentrale an die einzelnen Module weitergeleitet werden.
Mithilfe einer EMA sollen im Ernstfall auch hilfeleistende Personen benachrichtigt werden können, wie z.B. die Polizei oder Feuerwehr.
Zwangsläufigkeit und Falschalarme vorbeugen
Um Falschalarme vorzubeugen, oder gänzlich zu vermeiden, gibt es das Prinzip der Zwangsläufigkeit.
Beim Scharfschalten einer Einbruchmeldeanlage stellt die Zwangsläufigkeit sicher, dass eine Scharfschaltung nur dann möglich ist, wenn sich alle Melder im Ruhezustand befinden.
Im Umkehrschluss stellt die Zwangsläufigkeit beim Unscharfstellen sicher, dass das Betreten der überwachten Räumlichkeiten erst nach der Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlage geschehen kann.
Das Prinzip der Zwangsläufigkeit wurde dann erreicht, wenn die Anzahl der Falschalarme auf ein Minimum verringert wurde.
Funktionsprinzip von Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen unterteilt in ihre drei technischen Hauptkategorien:
Was passiert im Alarmfall?
Im Alarmfall werden bei allen drei Funktionsweisen der EMA verschiedene Reaktionen, wie beispielsweise Signalgeber oder Kameras, angesteuert und ausgelöst.
Sicherheitsstufen für Einbruchmeldeanlagen
Einbruchmeldeanlagen können sich in vier Sicherheitsgraden unterscheiden. Dabei werden Alarmmelder des 1. Grades weniger empfohlen, da sie die empfohlenen Sicherheitsanforderungen der Polizei nicht erfüllen können.
Einbruchmeldeanlagen des 2. Grades sind besonders für Wohnhäuser vorgesehen. EMA des 3. und 4. Grades sind speziell für Gebäude mit einem erhöhten Gefahrenpotential entwickelt worden.
Mit einer Zunahme des Sicherheitsgrades nimmt auch die Überwindungssicherheit der Einbruchmeldeanlage zu.
GSN konzipiert Ihr Sicherheitssystem
Bei einem Beratungstermin analysiert GSN gemeinsam mit Ihnen den Ist-Zustand Ihres Objektes, dass Sie gerne schützen möchten. Gemeinsam werden Ihre Bedürfnisse, Notwendigkeiten und Anforderungen festgestellt.
Ob nun eine drahtgebundene Einbruchmeldeanlage, eine Hybrid – Alarmanlage oder eine Funkalarmanlage benötigt wird, GSN konzipiert Ihr Sicherheitssystem ganz individuell.
Einbruchmeldeanlage Endgeräte
Automatische und nichtautomatische Einbruchmeldeanlagen
Automatische Einbruchmeldeanlagen dienen, als Teil von Gefahrenmeldeanlagen, dem Erkennen und Melden von gewaltsamen Eindringversuchen in Wertschutzbehältnisse und -räume aus Stahl oder Beton wie beispielsweise Tresorschränke.
Nichtautomatische Einbruchmeldeanlagen können Zugdrähte für Türen und der Druckteppich für den Eingangsbereich eines Gebäudes sein.
Automatische EMA:
Nichtautomatische EMA:
Einbruchmeldeanlagen Überwachungarten
Zusätzlich lassen sich die meisten Einbruchmeldeanlagen einer bestimmten Überwachunsart zuordnen:
Bei der Außenhautüberwachung eines Gebäudes durch eine Einbruchmeldeanlage, wird Wert auf die Erkennung des Eindringens von Außen auf das Objekt gelegt.
Mithilfe der Fallenüberwachung soll der Eindringling im Inneren des Objekts über einen Bewegungsmelder festgestellt werden können.
Gesonderte Teile eines Objekts überwachen
Mit einer schwerpunktmäßigen Überwachung können auch gesonderte Teile eines Objekts überwacht werden.
Eine Einbruchmeldeanlage mit dieser Eigenschaft kann beispielsweise für einzelne Kunstgegenstände in einer Galerie genutzt werden.