Feststellanlagen

Flexibel und sicher

Um Barrierefreiheit zum Beispiel, auch über Brandabschnitte hinaus gewährleisten zu können, werden Feststellanlagen genutzt. Feststellanlagen sind eigenständige Anlagen, die über eigene Branderkennungselemente (optische- und/oder thermische Brandmelder oder Rauchschalter) verfügen.

Damit Flucht- und Rettungswege nicht verrauchen und somit nicht mehr benutzbar wären, wird die Ausbreitung von Rauch unter anderem dadurch verhindert, dass Türe oder Tore zwischen Brandabschnitten geschlossen sein müssen. Werden diese Türen oder Tore mit einer Feststellanlage ausgestattet, können und dürfen diese Türen offen bleiben. Feststellanlagen garantieren dass sich diese Türen im Brandfall automatisch schließen. Bei Rauch- und oder Branderkennung durch die Melder, wird die Tür geschlossen. Zusätzlich müssen Feststellanlagen auch von Hand ausgelöst werden können und sie verfügen immer über eine autarke Spannungsversorgung.

Es dürfen nur Feststellanlagen verwendet werden die bauaufsichtlich, vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen sind. Seit 01. März 2011 regelt die DIN 14677 die Instandhaltung und insbesondere die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Feststellanlagen. Die Wartung darf nur durch eine Fachkraft für Feststellanlagen durchgeführt werden.

Aufbau einer Feststellanlage an einer Tür:

Aufbau einer Feststellanlage an der Tür
  • Rauchschalter

  • Rauchsachaltzentrale

  • Handtaster

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Daniel Kramer
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