Rauchwarnmelder
gemäß DIN 14676
Seit dem 01. Januar 2016 müssen in Niedersachsen gemäß der nach DIN 14676 in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung, Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure und Rettungswege jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder überwacht werden. Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für den Einbau und die Instandhaltung fest. Vorgeschrieben sind Rauchwarnmelder die der DIN 14604 entsprechen.
Es gibt mehrere Varianten der normentsprechenden Überwachung durch Rauchwarnmelder. Die zwei meistverwendeten sind:
Standalone Melder: Hierbei wird der zu überwachende Raum mit einem Melder überwacht und im Falle eines Alarmes, beginnt der Melder entsprechend der Norm zu alarmieren.
Funkvernetzte Melder: Bei größeren oder mehrstöckigen Objekten, gewährleistet die Funkvernetzung der einzelnen Rauchwarnmelder, bei dem die Standalone Melder mittels Funkmodulen miteinander vernetzt werden, eine flächendeckende Alarmierung.
Moderne Rauchwarnmelder lassen auch über ein Smartphone steuern und kontrollieren. Die DIN 14676 fordert regelmäßige Wartungen durch ein entsprechend qualifiziertes Unternehmen.
