Videoüberwachungsanlage (VÜA)

Optisch-elektronische Einrichtungen zur Beobachtung und Überwachung

Einsatz der Videoüberwachungsanlage

Die Videoüberwachungsanlage (VÜA) ist ein Teilgebiet der Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Das Haupteinsatzgebiet der Videoüberwachungsanlagen ist die Überwachung von öffentlichen oder privaten Räumen und Plätzen. Auch der Verkehr und technische Anlagen jeglicher Art können durch sie genau beobachtet werden.

Eine VÜA wird durch Personal, oder durch einen Dienstleister betreut. Nach der Installation einer Videoüberwachungsanlage, kann sie auch vollautomatisch funktionieren.

Geschlossene Leitung

Im englischsprachigen Raum hält sich die Bezeichnung Closed Circuit Television (CCTV), auch “geschlossene Leistung” genannt. Der Begriff beschreibt, dass die gesammelte Daten der VÜA nur an eine begrenzte Anzahl von Empfangsgeräten gesendet werden sollen. So lässt sich die CCTV-Übertragung vom öffentlichen Fernsehen abgrenzen. Im deutschen Raum wird vor allem der Begriff Videoüberwachungsanlage (VÜA) genutzt.

Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen

Für Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen existiert eine internationale Normreihe, EN 62676, die auch in Europa ihre Gültigkeit hat. Die Norm beschreibt sogenannte Video surveillance systems (VSS). Der Betreiber einer digitalen VÜA kann flexibel entscheiden, in welcher Bild-, Video- und ggf. Tonqualität seine eingegangenen Daten aufgezeichnet werden sollen.

VÜA öffentliche Überwachung

Mithilfe von Videoüberwachungsanlagen sollen Gebäude und Gelände von Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen vor Diebstahl, Übergriffen, Einbruch, Sabotagen und Vandalismus geschützt werden. Außerdem ermöglicht die VÜA ein schnelles Eingreifen in die Situation, sowie eine erleichterte Täteridentifikation.

Sichere Alarmverifizierung

Die Videotechnik entwickelt sich rasant. Dabei gewährleisten moderne Videoalarmanlagen stets eine sichere Alarmverifizierung vor Ort oder in der Sicherheitsleitzentrale. Auch Polizisten nutzen mobile Videoüberwachungsanlagen auf Demonstrationen, um die Teilnehmer überwachen und gegebenenfalls persönlich identifizieren zu können.

GSN, als Spezialist für Videoüberwachungsanlagen, behält für Sie den Überblick und berät Sie gerne.

Funktionen der Videoüberwachungsanlage

Eine Videoüberwachungsanlage (VÜA) setzt sich aus mindestens einer Überwachungskamera und einem dazugehörigen Anzeigemonitor zusammen. Per Videoband können die eingegangenen Bilder aufgezeichnet werden. Die Übertragung der Daten erfolgt nun auf einem analogen, kabelgebundenen, oder über einen kabellosen Weg.

Moderne Videoüberwachungsanlagen verwenden überwiegend digitale Kameras. Sie werden über ein TCP/IP-Netzwerk an einen Computer angeschlossen.

Weitere Funktionen durch eine Videoüberwachungssoftware

Mithilfe einer Videoüberwachungssoftware können weitere spezielle Funktionen, wie zum Beispiel eine Gesichtserkennung oder Bewegungserkennung, sowie die Speicherung der gesammelten Daten vorgenommen werden.

GSN ist unter anderem Ihr VdS zertifizierter Dienstleister und Ansprechpartner für Sicherheitsanlagen nach der Norm DIN EN 16763 für Videoüberwachungsanlagen und Einbruchmeldeanlagen.

Qualität der Videoüberwachungsanlage

VÜA verfügen über vielfältige Möglichkeiten der Signalerfassung und Aufzeichnung, sowie der Weiterverarbeitung der eingegangenen Daten.

Je nach ihrem vorgesehenen Einsatzgebiet, müssen die Videoüberwachungsanlagen von Betreibern landesspezifische rechtliche Normen einhalten. Diese Anforderungen werden im 4. Teil der Normreihe EN 62676 festgehalten.

Die Auflösung der Videoüberwachungsanlage ist abhängig und entscheidend für die Qualität einer solchen Anlage.

VÜA nach 62676-4 Auflösungsklassen

  • Überwachen:
    Das Beobachten und Anschauen der Anzahl, Ausrichtung und Geschwindigkeit von Bewegungen von Menschen, soll über einen großen Bereich ermöglicht werden. Das Überwachen ist eine festgelegte funktionelle Bestimmung einer Videoüberwachungsanlage.
    Bildpunkt: ca. 80 mm in natura
    Auflösungsklasse: 12,5 Pixel pro m

  • Detektieren (Erfassung):
    Eine schnelle und zuverlässige Erfassung, ob eine bestimmtes Individuum oder ein Gegenstand anwesend ist oder nicht, kann mithilfe einer VÜA stattfinden.
    Bildpunkt: max. 40 mm in natura.
    Auflösungsklasse: 25 Pixel pro m

  • Beobachten:
    Diese Funktion ermöglicht das Erkennen von charakteristischen Einzelheiten von Personen, während weitere Aktivitäten im Umfeld eines Vorfalls ebenfalls beobachtete werden können.
    Bildpunkt: max. 16 mm
    Auflösungsklasse: 62,5 pixel pro m

  • Erkennen: 
    Diese Funktion einer Videoüberwachungsanlage ermöglicht das Ausmachen eines Individuums. Außerdem soll eine bekannte Person von anderen unterschieden werden können.
    Bildpunkt: max. 8 mm
    Auflösungsklasse: 125 Pixel pro m

  • Identifizieren:
    Eine Person oder ein Individuum soll mithilfe der Videoüberwachungsanlage zweifelsfrei unterschieden werden können.
    Bildpunkt: max. 4 mm
    Auflösungsklasse: 250 Pixel pro m

  • Überprüfen:
    Mit dieser Funktion kann die Bedienperson der VÜA ihre Informationen bezüglich einer anderen Person überprüfen, bzw. sie mit anderen Informationen oder Personen vergleichen.
    Bildpunkt: max 1 mm
    Auflösungsklasse: 2.000 Pixel pro m

Datenschutzkonforme Videoüberwachungsanlagen

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 28. Mai 2018 für Videoüberwachungsanlagen hat sich für die Betreiber einiges geändert.

Als Betreiber einer VÜA bestehen neue Informationspflichten in Bezug auf vorgelagerte Hinweisschilder, ein verpflichtender Aushang und einem Verarbeitungsverzeichnis (Dokumentation).

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Auch bei Betriebsvereinbarungen zu Videoüberwachungsanlagen, oder zu Datenschutz-Folgeabschätzungen, beraten wir Sie gerne.

GSN ist Ihr VdS-zertifizierter Errichter für Videoüberwachungsanlagen

Wir sind VdS-zertifizierter Errichter für Videoüberwachungsanlagen und verfügen über hohe Kompetenz und langjährige Erfahrungen im Bereich Videoüberwachung. Unter Berücksichtigung der DS-GVO planen und installieren wir Ihre Videoüberwachungsanlagen für Ihr Objekt:

  • Innen-, Außen- und Freilandüberwachung

  • Livebild – Kontrolle mit oder ohne Netzwerkeinbindung

  • Videoalarmanlagen mit Videosensorik und Alarmverifizierung

  • Thermal-Kameras

  • Videounterstütze Zutrittsverifikation

  • DS-GVO konforme Videoüberwachung

  • 30 Mega-Pixel Kameras

Datenschutzkonforme Videoüberwachung

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