Videoüberwachungsanlage (VÜA)
Optisch-elektronische Einrichtungen zur Beobachtung und Überwachung
Einsatz der Videoüberwachungsanlage
Die Videoüberwachungsanlage (VÜA) ist ein Teilgebiet der Gefahrenmeldeanlagen (GMA). Das Haupteinsatzgebiet der Videoüberwachungsanlagen ist die Überwachung von öffentlichen oder privaten Räumen und Plätzen. Auch der Verkehr und technische Anlagen jeglicher Art können durch sie genau beobachtet werden.
Eine VÜA wird durch Personal, oder durch einen Dienstleister betreut. Nach der Installation einer Videoüberwachungsanlage, kann sie auch vollautomatisch funktionieren.
Geschlossene Leitung
Im englischsprachigen Raum hält sich die Bezeichnung Closed Circuit Television (CCTV), auch “geschlossene Leistung” genannt. Der Begriff beschreibt, dass die gesammelte Daten der VÜA nur an eine begrenzte Anzahl von Empfangsgeräten gesendet werden sollen. So lässt sich die CCTV-Übertragung vom öffentlichen Fernsehen abgrenzen. Im deutschen Raum wird vor allem der Begriff Videoüberwachungsanlage (VÜA) genutzt.
Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen
Für Videoüberwachungsanlagen für Sicherungsanwendungen existiert eine internationale Normreihe, EN 62676, die auch in Europa ihre Gültigkeit hat. Die Norm beschreibt sogenannte Video surveillance systems (VSS). Der Betreiber einer digitalen VÜA kann flexibel entscheiden, in welcher Bild-, Video- und ggf. Tonqualität seine eingegangenen Daten aufgezeichnet werden sollen.
VÜA öffentliche Überwachung
Mithilfe von Videoüberwachungsanlagen sollen Gebäude und Gelände von Privatpersonen, Unternehmen und staatlichen Einrichtungen vor Diebstahl, Übergriffen, Einbruch, Sabotagen und Vandalismus geschützt werden. Außerdem ermöglicht die VÜA ein schnelles Eingreifen in die Situation, sowie eine erleichterte Täteridentifikation.
Sichere Alarmverifizierung
Die Videotechnik entwickelt sich rasant. Dabei gewährleisten moderne Videoalarmanlagen stets eine sichere Alarmverifizierung vor Ort oder in der Sicherheitsleitzentrale. Auch Polizisten nutzen mobile Videoüberwachungsanlagen auf Demonstrationen, um die Teilnehmer überwachen und gegebenenfalls persönlich identifizieren zu können.
GSN, als Spezialist für Videoüberwachungsanlagen, behält für Sie den Überblick und berät Sie gerne.
Funktionen der Videoüberwachungsanlage
Eine Videoüberwachungsanlage (VÜA) setzt sich aus mindestens einer Überwachungskamera und einem dazugehörigen Anzeigemonitor zusammen. Per Videoband können die eingegangenen Bilder aufgezeichnet werden. Die Übertragung der Daten erfolgt nun auf einem analogen, kabelgebundenen, oder über einen kabellosen Weg.
Moderne Videoüberwachungsanlagen verwenden überwiegend digitale Kameras. Sie werden über ein TCP/IP-Netzwerk an einen Computer angeschlossen.
Weitere Funktionen durch eine Videoüberwachungssoftware
Mithilfe einer Videoüberwachungssoftware können weitere spezielle Funktionen, wie zum Beispiel eine Gesichtserkennung oder Bewegungserkennung, sowie die Speicherung der gesammelten Daten vorgenommen werden.
GSN ist unter anderem Ihr VdS zertifizierter Dienstleister und Ansprechpartner für Sicherheitsanlagen nach der Norm DIN EN 16763 für Videoüberwachungsanlagen und Einbruchmeldeanlagen.
Qualität der Videoüberwachungsanlage
VÜA verfügen über vielfältige Möglichkeiten der Signalerfassung und Aufzeichnung, sowie der Weiterverarbeitung der eingegangenen Daten.
Je nach ihrem vorgesehenen Einsatzgebiet, müssen die Videoüberwachungsanlagen von Betreibern landesspezifische rechtliche Normen einhalten. Diese Anforderungen werden im 4. Teil der Normreihe EN 62676 festgehalten.
VÜA nach 62676-4 Auflösungsklassen
Datenschutzkonforme Videoüberwachungsanlagen
Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 28. Mai 2018 für Videoüberwachungsanlagen hat sich für die Betreiber einiges geändert.
Als Betreiber einer VÜA bestehen neue Informationspflichten in Bezug auf vorgelagerte Hinweisschilder, ein verpflichtender Aushang und einem Verarbeitungsverzeichnis (Dokumentation).
Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Auch bei Betriebsvereinbarungen zu Videoüberwachungsanlagen, oder zu Datenschutz-Folgeabschätzungen, beraten wir Sie gerne.
GSN ist Ihr VdS-zertifizierter Errichter für Videoüberwachungsanlagen
Wir sind VdS-zertifizierter Errichter für Videoüberwachungsanlagen und verfügen über hohe Kompetenz und langjährige Erfahrungen im Bereich Videoüberwachung. Unter Berücksichtigung der DS-GVO planen und installieren wir Ihre Videoüberwachungsanlagen für Ihr Objekt:
