Zertifizierter Dienstleister für Sicherheitsanlagen
Gemäß DIN EN 16763
Die EU-Norm DIN EN 16763:2017-04
Die EU-Norm DIN EN 16763:2017-04 “Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen” ist seit April 2017 in Deutschland gültig.
Die DIN EN 16763 richtet sich an die Errichter von Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA) oder Videoüberwachungsanlagen (VÜA).
Definierte Mindestanforderungen
Die Norm definiert dabei die Mindestanforderungen für die Beschäftigten von Dienstleistungsorganisationen.
Diese sorgen für eine reibungslose Planung, Projektierung, Montage und Inbetriebnahme, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Brandsicherheitsanlagen und/oder Sicherheitsanlagen.
Mindestanforderungen gelten unabhängig
Dabei ist nicht erheblich, ob die Dienstleistung vor Ort beim Kunden oder mithilfe eines Fernzugriffs erbracht wird. Die Mindestanforderungen der DIN Norm für Brandsicherheitsanlagen und/oder Sicherheitsanlagen gelten unabhängig davon.
VdS Zertifizierungsstelle
Die Dienstleister für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen können sich einen Nachweis ihres Dienstleistungsniveaus gemäß den Anforderungen der DIN EN 16763 von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH einholen.
Dafür nehmen sie an einem Zertifizierungsverfahren teil. Nach einem ersten Vorgespräch erteilt der Hersteller einen Auftrag auf Prüfung und Zertifizierung durch den VdS.
VdS Zertifizierungverfahren für Firmen
Alle Firmen haben einen Zugang zum Zertifizierungsverfahren, solange sie alle oder einzelne der nachfolgenden Leistungen erbringen können:
von Brandsicherheitsanlagen und/oder Sicherheitsanlagen (z. B. Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA), Zutrittskontrollanlagen (ZKA), Videoüberwachungsanlagen (VÜA) und weiteren Gefahrenmeldeanlagen (GMA)).
GSN – Ihr Dienstleister für Sicherheitsanlagen
Die GSN Nord GmbH erfüllt alle Anforderungen und Voraussetzungen und zertifizierte sich am 19.09.2019 als Dienstleister für Sicherheitsanlagen gemäß DIN EN 16763.