Zwangsläufigkeit
Maßnahmen die unbeabsichtigte Alarme verhindern
Das Prinzip der Zwangsläufigkeit beschreibt eine Maßnahmen, die unbeabsichtigte Alarme (Fehlalarme) verhindern soll. Ziel aller sicherheitstechnischen Gefahrenmeldeanlagen (GMA) ist es, dann einen Alarm auszugeben, wenn auch ein entsprechendes Ereignis vorliegt. Fehlalarme oder Falschalarme sollen verhindert werden. Bei der Aufschaltung von Einbruchmeldeanlagen (EMA) auf Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) oder auf Alarmempfangsstellen (AES) zur Alarmverfolgung, ist die Umsetzung der Zwangsläufigkeit beim Betrieb der Einbruchmeldeanlage in der Regel Vorrausetzung zur Aufschaltung. Um eine nach VdS attestierte Einbruchmeldeanlage zu betreiben, ist die Zwangsläufigkeit Voraussetzung.
Maßnahmen zur Erreichung der Zwangsläufigkeit sind:
Großes Einbau – Sperrelement
Kleines Einbau – Sperrelement